Wir bieten rechtliche Betreuung, d.h. individuelle Unterstützung, Vertretung und Beratung für hilfsbedürftige Menschen
Wir bieten rechtliche Betreuung, d.h. individuelle Unterstützung, Vertretung und Beratung für hilfsbedürftige Menschen
Stephanie Posor hat sich nach über 10-jähriger Tätigkeit als Mitarbeiterin in einem Betreuungsbüro und diversen Fortbildungen als qualifizierte Berufsbetreuerin selbstständig gemacht. Ende 2020 konnte sie die ersten Betreuungen übernehmen.
Mit Posor Betreuung führt sie ihr eigenes Betreuungsbüro im Kreis Stormarn mit 3 Angestellten und über 70 Betreuten.
Stephanie Posor hat sich nach über 10-jähriger Tätigkeit als Mitarbeiterin in einem Betreuungs-büro und diversen Fortbildungen als qualifizierte Berufsbetreuerin selbstständig gemacht. Ende 2020 konnte sie die ersten Betreuungen übernehmen.
Mit Posor Betreuung führt sie ihr eigenes Betreuungsbüro im Kreis Stormarn mit 2 Angestellten und über 60 Betreuten.
Stephanie Posor hat sich nach über 10-jähriger Tätigkeit als Mitarbeiterin in einem Betreuungs-büro und diversen Fortbildungen als qualifizierte Berufsbetreuerin selbstständig gemacht. Ende 2020 konnte sie die ersten Betreuungen übernehmen.
Mit Posor Betreuung führt sie ihr eigenes Betreuungsbüro im Kreis Stormarn mit 2 Angestellten und über 60 Betreuten.
Berufsbetreuung ist eine verantwortungsvolle Aufgabe in unserer Gesellschaft: Sie bietet Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können, Unterstützung, Hilfe und Schutz, wobei der für sie bestellte Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretung nach außen übernimmt, gleichzeitig aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist.
Es handelt sich also nicht um die soziale, pflegerische oder gesundheitliche Versorgung, sondern stellt ausdrücklich eine rein rechtliche Vertretung des Betreuten dar.
Eine Betreuung wird für bestimmte Aufgabenbereiche und für einen bestimmte Zeitraum eingerichtet. Sie wird vom zuständigen Gericht überwacht und überprüft. Der Wunsch und Wille des Betreuten sind für seinen Betreuer handlungsweisend, außer sie laufen dem Wohl der Betroffenen zuwider. Der Betreuer ist verpflichtet, alle finanziellen Angelegenheiten dem zuständigen Gericht mitzuteilen bzw. Rechenschaft abzulegen.
Der Berufsbetreuer unterstützt beispielsweise bei Post- und Behördenangelegenheiten, so etwa beim Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden oder Antragstellungen.
Im Rahmen der Vermögenssorge kann er auch bei Bankangelegenheiten unterstützend tätig werden oder ggf. bei der Einteilung des verfügbaren Geldes.
Die Gesundheitssorge umfasst die Sicherstellung der ärztlichen und pflegerischen Versorgung.
Bei Wohnungsangelegenheiten unterstützt er bei den Mietzahlungen u.ä. Dem Betreuer kann ggf. auch die Aufenthaltsbestimmung übertragen werden, so dass er über eine für den Betreuten angemessene Wohnform entscheiden kann und z.B. die Heimplatzsuche übernimmt.
Können Menschen ihre Angelegenheiten dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr selbst regeln und damit keine Entscheidungen mehr im eigenen Interesse treffen, ist eine gesetzliche Betreuung notwendig. So regelt es § 1896 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dieser Fall tritt meistens dann ein, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt, wenn jemand dement wird oder geistig oder körperlich so beeinträchtigt ist, dass er oder sie nicht mehr selbstständig entscheiden kann. Das kann auch ganz plötzlich durch einen Unfall, einen Herzinfarkt oder Schlaganfall passieren. Sie sind in einer solchen Situation nicht allein. Wir kümmern uns um Sie.
Eine rechtliche Betreuung kann nur von Betreuungsgerichten (Amtsgerichten) angeordnet werden. In der Regel kommt der Antrag von Familienangehörigen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Nachbarn oder Vermieterinnen oder Vermietern. Betroffene selbst können sich ebenfalls beim Betreuungsgericht melden, wenn sie das Gefühl haben, Unterstützung zu benötigen. Im nächsten Schritt erstellen Fachleute ein psychiatrisches Gutachten. Stellt man einen Betreuungsbedarf fest, wird die Betreuung zunächst nur für ein halbes Jahr angeordnet. Auch anonymen Hinweisen gehen die Gerichte nach, damit Menschen nicht unverschuldet in Not geraten. Achten Sie auf Ihre Mitmenschen und Nachbarn!
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